Die Velo-Charta – ein Fall für Dich?

Du fährst Velo, das ist wunderbar: Du verschwendest keinen Platz, sparst (Fremd-)Energie, schonst Luft und Klima, machst keinen Lärm und tust erst noch etwas für Deine Gesundheit.  Und Du willst jenen besonders respektvoll begegnen, für die Gleiches gilt: den FussgängerInnen.

Mit Deiner Unterschrift unter die Velo-Charta sagst Du: «Ich fahre Velo mit den FussgängerInnen im Kopf.» Du dienst damit der Fussgängersicherheit und der Velosache: Respektvolle Velofahrende haben den Goodwill der FussgängerInnen beim gemeinsamen Anspruch auf einen sicheren Platz im Strassenverkehr.

Die Velo-Charta – der Text

1. Ich begegne FussgängerInnen mit besonderem Respekt.

FussgängerInnen sind wie Velofahrende auf Füssen – ökologisch und platzsparend. Ich bin freundlich zu ihnen, suche den Blickkontakt und passe mein Fahrverhalten an.

2. Ich lasse das Trottoir den FussgängerInnen.

Auf der Strasse haben Velos zu oft keinen (sicheren) Platz. FussgängerInnen sollen aber nicht darunter leiden. Ich will Verbesserungen für den Veloverkehr und melde gefährliche Stellen den Veloverbänden und/oder den Behörden.

3. Zebrastreifen = Fussgängervortritt. Punkt. Ich beachte das konsequent.

Ich nehme mir die paar Sekunden für die Sicherheit der FussgängerInnen. Nicht selten erhalte ich dafür ein freundliches Zeichen.

4. Wo es eng wird, überhole ich langsam und mit genug Abstand.

Viele FussgängerInnen haben ein grosses Abstandsbedürfnis. Von hinten mache ich mich frühzeitig bemerkbar (rechtzeitig klingeln, freundlich rufen). Mein ‹Komfort-Abstand› soll sie weder gefährden noch erschrecken.

5. Gegenüber betagten Menschen und Kindern bin ich besonders rücksichtsvoll.

Altersbedingt nehmen Betagte und Kinder Distanzen, Geschwindigkeiten und Geräusche anders wahr. Ich bin stets darauf gefasst, dass sie sich überraschend verhalten könnten.

6. Mein Velo steht nur da, wo für FussgängerInnen genug Platz bleibt.

Der Durchlass für FussgängerInnen (u.a. mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl) muss mindestens 1.50m betragen. Davon profitiere ich selber auf meinen Wegen vom und zum Velo.

7. Auf dem E-Velo verhalte ich mich erst recht fussgängerfreundlich.

Auf gemeinsamen Flächen mit FussgängerInnen passe ich mein Tempo zuverlässig an. Beim schnellen E-Velo (mit gelber Nummer) schalte ich den Motor aus, wenn ich auf Strecken mit Mofaverbot und auf Fusswegen mit «Velos gestattet» unterwegs bin.

8. Ich begehe nie Fahrerflucht.

Fahre ich eineN FussgängerIn an, bleibe ich vor Ort und leiste Hilfe. Fahrerflucht ist ein Straftatbestand und total unfair: Sie lässt das Unfallopfer doppelt hilflos zurück. Auch bei einem ‹Fast-Unfall› stehe ich zu meinem Fehler und entschuldige mich explizit. Ich bemühe mich ebenso um Ruhe und Versöhnlichkeit, wenn der Fehler nicht bei mir liegt.

Velo-Charta unterschreiben

Mit Deiner Unterschrift unter die Velo-Charta sagst Du Ja zum fussgängerfreundlichen Velofahren. Das dient den FussgängerInnen und letztlich auch Dir selbst: Respektvolle Velofahrende erhalten logischerweise leichter die Unterstützung von FussgängerInnen, wenn es um neue Velowege und Radstreifen geht – denn da gehören Velos hin.

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Velo-Charta – ich fahre fussgängerfreundlich

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